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In diesem Abschnitt sollen die Begriffe und Konzepte eingeführt werden, die zur Beschreibung des Streckennetzes verwendet werden. Die meisten davon sollten bekannt sein, allerdings werden einige Begriffe ein wenig abweichend von der offiziellen Terminologie verwendet. Hintergrund ist, dass der Schwerpunkt auf einer Beobachtung über einen recht langen Zeitraum hinweg liegt, in dem sich vieles ändert. Die sich aus der Dokumentation solcher Änderungen ergebenden Notwendigkeiten machen Abwandlungen oder Erweiterungen bekannter Konzepte leider unvermeidlich.
Will man die Struktur der Eisenbahn-Infrastruktur mittels einer Rechenmaschine wie dem Computer abbilden, so bleibt nicht viel übrig, als schnöde Mathematik. Im Falle der Eisenbahnnetze heißt das Gebiet Graphentheorie und ist ungewöhnlich praktisch.
In einem Graphen, ein hochgestochenes Wort für Netz, gibt es Knoten und Kanten, wobei eine Kante immer genau zwei Knoten verbindet, an einem Knoten aber mehr als eine Kante beginnen oder enden kann. Das sieht doch schon sehr nach einem Eisenbahnnetz aus. Die Knoten liegen da, wo sich zwei oder mehr Eisenbahnstrecken treffen und die Kanten sind die Eisenbahnstrecken selbst. Korrekt? Nicht ganz. Eine Strecke ist üblicherweise länger, als nur von einem Knoten zum nächsten. Also ist eine Strecke eine Folge von Kanten, wobei immer zwei Kanten in dieser Folge End- und Anfangspunkt gemeinsam haben müssen. Der Mathematiker nennt das einen Weg durch den Graphen.
Unsere Kanten sind mehr als nur eine mystische Verbindung zwischen zwei Knoten. Sie verlaufen nämlich entlang der Erdoberfläche und bilden damit außerdem eine geometrische Figur. Kennt man die Regel, nach der diese Figur aufgebaut ist, kann man jeden Punkt der Figur durch seine Entfernung vom Anfangspunkt genau beschreiben. Gehört eine Kante zu einer Strecke (die ja eine Folge von Kanten ist), kann man außerdem jeden ihrer Punkte durch seine Entfernung vom Anfangspunkt der ersten Kante der Strecke beschreiben. Das ist zwar ein wenig aufwändiger, da man erst alle vor unserer Kante liegenden Kanten abschreiten muss, aber möglich ist es schon. Was hier beschrieben wird, ist nichts weiter als die ganz gewöhnliche Streckenkilometierung.
Interessanterweise kann man so nicht nur die Kanten genau beschreiben, sondern auch die Knoten. In unserem Modell ist ein Knoten ja nichts weiter als der Punkt auf der Erdoberfläche, bei dem eine Kante beginnt oder endet (auch wenn wir das bislang so genau noch gar nicht gesagt haben). Ein Knoten ließe sich also beschreiben, indem wir eine Strecke angeben, die durch ihn führt, sowie die Entfernung des Knotens vom Anfang dieser Strecke.
Natürlich gibt es für alle Knoten, durch die mehr als eine Strecke führt auch mehr als eine Möglichkeit, sie zu beschreiben. Das ist zwar unschön, aber immerhin können wir jetzt wann immer wir einen neuen Knoten brauchen, diesen aus einer bestehenden Strecke ableiten, indem wir festlegen, wo auf dieser Strecke er liegt.
Zum Abschluss eine Bemerkung zu negativen Entfernungen. Diese treten immer mal wieder auf, meist in Folge von einer Streckenverlegungen am Anfangspunkt (wir werden darauf weiter unten noch ausführlich eingehen). Auch wenn solche negativen Entfernungen vom Anfangspunkt eigentlich unmöglich sind, wollen wir sie doch zulassen. Der Anfangspunkt ist demnach nur eine willkürliche Festlegung eines Punktes auf der Strecke, der den Wert Null zugeordnet bekommt. Deshalb wird auch nachfolgend nicht mehr vom Beginn einer Stecke gesprochen, sondern von ihrem Ursprung.
Bislang haben wir nicht festgelegt, wie wir die Zuordnung von Kanten zu Strecken vornehmen wollten. Das brauchen wir auch gar nicht, denn wir bilden ja ein existierendes Netz ab und erfinden kein neues. Dieses existierende Netz ist bereits kilometiert, soll heißen, die oben eingeführte Beschreibung aller Punkte durch ihre Entfernung von ihrem Ursprung existiert bereits. Also müssen wird für jede Kante nur herausfinden, mit welcher Kilometierung sie beginnt und aufhört und woher diese Kilometierung kommt und wo sie endet. Alle Kanten die der gleichen Kilometierung zugeordnet sind, ordnen wir der selben Strecke zu.
In der Praxis tritt gelegentlich der Fall auf, dass sich eine Strecken gabelt und beide Fortsetzungen die Kilometierung weiterführen. Hier muss man sich natürlich entscheiden. Während der Eisenbahninfrastrukturbetreiber diese Entscheidung nach betrieblichen Belangen durchführt, folgen wir eher historischen.
Allen so definierten Strecken ordnen wir eine Nummer zu, also, jetzt wird es spitzfindig, eine Folge von Ziffern. Für Eisenbahnstrecken werden wir fünfstellige Zahlen verwenden. Sollten wir später Industrie-, Anschluss- und Straßenbahnen mit aufnehmen, werden wir das System erweitern.
Das Konzept der Strecke reicht freilich noch nicht aus. Viele Strecken sind nicht am Stück entstanden, sondern wurden nach und nach verlängert. Wir wollen natürlich für jedes dieser Stücke wissen, wann es eröffnet wurde. Umgekehrt werden Strecken gewöhnlich Stück für Stück eingestellt. Um also ein Ereignis einem Stück Strecke zuordnen zu können, müssen wir in der Lage sein, dieses Stück eindeutig zu beschreiben. Zunächst einmal klingt die Bezeichnung Stück komisch. Wir werden die Stücke lieber Abschnitte nennen und auf unsere professionelle Wortwahl stolz sein.
Wie ein Abschnitt nun definert wird, ist recht einfach zu erraten, nämlich über die Streckenkilometierung. Natürlich hat ein Abschnitt einen Anfangs- und einen Endpunkt und natürlich können wir diese beiden Punkte durch ihre Entfernung vom Streckenursprung genau beschreiben. Weiter unten werden wir noch einer alternativen Angabe für die Kilometerangaben begegnen. Dort wird stattdessen der Schlüsselname einer Betriebsstelle verwendet. Das hat den Vorteil, dass, sollten wir einen Irrtum in der Lage einer Betriebsstelle feststellen, wir nicht zwei Stellen editieren müssen, sondern eben nur die Lage der Betriebsstelle. Alle darauf referenzierenden Abschnitte werden automatisch mitkorrigiert.
Die explizite Art der Angabe von Abschnitten mittels Anfangs- und Endpunkt ist reichlich lang. Deshalb ist es möglich, benannte Abschnitte zu definieren. Ein solcher Name darf nur aus Buchstaben bestehen. Ein so definierter Abschnitt läßt sich dann einfach z. B. durch 92100Nd ansprechen. Dabei ist 92100 die Streckennummer und Nd der Name des Abschnittes.
Die Kilometerangaben entlang einer Strecke sind also sehr wichtig. Leider ist jedoch die Eisenbahn auch hier sehr kreativ und ändert sie gelegentlich. Auch gibt es Strecken mit doppelter Kilometierung. Wir werden dieses Durcheinander nicht mitmachen und für jede Strecke eine Kilometierung wählen, die wir „ewig“ beibehalten. Wir werden jedoch eine Möglichkeit einführen, anzugeben, dass die Eisenbahn während eines bestimmten Zeitraums eine andere als unsere Kilometierung verwendet hat.
Wir hatten oben schon einmal Streckenverlegungen angesprochen. Solche Verlegungen gehören zu den kompliziertesten Dingen überhaupt, die unser Modell hergeben muss. Alles wäre relativ einfach, wenn die Strecke bei einer Verlegung auf einen Schlag einen neuen Verlauf hätte. Hat sie aber nicht, denn die Verlegung wird zunächst genehmigt, dann beginnt der Bau und erst dann kann sie in Betrieb genommen werden. Genauso verschwindet der alte Verlauf nicht plötzlich. Gelegentlich werden die Gleise zu anderen Zwecken weiterverwendet, etwa als Anschlussgleis.
Die Folge ist, dass wir Kanten haben, die keiner Strecke zugeordnet sind, aber doch irgendwie zu einer Strecke gehören. An diesem Punkt setzten Trassen an. Sie werden dann verwendet, wenn es für eine Verbindung zwischen zwei Knoten mehrere alternative Kanten auf einer Strecke gibt. Sie treten jedoch nicht auf, wenn die alternativen Kanten zwischen zwei Knoten verschiedenen Strecken zugeordnet werden können, beispielsweise bei parallel verlaufender S-Bahn- und Fernbahnstrecke.
Um eine Trasse definieren zu können, benötigt man also einen Abschnitt einer bestimmten Strecke. Wir werden dazu benannte Abschnitte definieren. Die Trassen auf einem solchen Abschnitt werden nun durchnummeriert. Es gibt also die Trasse 1, die Trasse 2 und so weiter. Um nun Ereigniss für eine Trasse anzugeben, spricht man die Trasse an, indem man dem Abschnittsname die Trassennummer folgen lässt. Also zum Beispiel so:
92100Nd1
für die Trasse 1 im Abschnitt 92100Nd.
Von den zur Verfügung stehenden Trassen gehört zu jedem Zeitpunkt genau eine Trasse zur Strecke. Das heißt, wenn eine Kilometerangabe in den Bereich des Abschnittes weist ohne jedoch die Trasse anzugeben, ist genau bekannt, welche Trasse gemeint ist: Die Trasse, die augenblicklich zur Strecke gehört. Die übrigen Trassen können währenddessen aber weiterhin über ihren Trassennamen angesprochen werden.
Die Trassennummern müssen zeitlich sortiert sein, soll heißen, die älteste Trasse erhält die Nummer 1. So kann davon ausgegangen werden, dass bei der erstmaligen Streckeneröffnung alle Trassen 1 aktiv waren.
Wir sind noch nicht am Ende der Trassen angelangt. Ein besonders gemeines Vorgehen ist es, einen Teil einer Trasse wiederum zu verlegen. Auch das wollen wir natürlich abbilden können. Dazu wenden wir das Trassenkonzept einfach rekursiv an. Das heißt, dass der Trassenname genauso benutzt werden kann, wie eine Streckennummer. Man kann also einen benannten Abschnitt auch auf einer Trasse definieren. Der Abschnittsname wird dann an den Trassennamen angehängt. Auf diesen benannten Abschnitt kann wiederum eine Trasse definiert werden. Und auf dieser Trasse kann wiederum eine Abschnitt mit Trassen definiert werden. Und so fort, ad infinitum. Das sieht dann, wenn wirklich ständig verlegt wurde, beispielsweise so aus: 92100Nd2Gc1Af4.
In der Landschaft liegende Gleise sind nur bis zu einem bestimmten Grade nützlich, auch wenn man sie noch so oft verlegen kann. Was man braucht sind Orte, um den Betrieb zu regulieren, nämlich Betriebsstellen. Von denen gibt es eine ganze Menge, auch eine Menge verschiedene Typen. Trotzdem kann man sie alle mit relativ wenigen, wiederkehrenden Begriffen beschreiben.
Eine Betriebsstelle muss identifiziert werden können. Eigentlich sollte dies über ihre Lage eindeutig möglich sein. Unglücklicherweise werden Betriebsstellen gelegentlich verschoben, ohne jedoch ihre Identität zu verlieren. Deswegen hat jede Betriebsstelle einen eindeutigen Schlüsselnamen. Keine zwei Betriebsstellen haben den selben Schlüsselnamen.
Der Schlüsselname ist dem tatsächlichen Namen meist sehr ähnlich. Tatsächlich sollte er von dem Namen abgeleitet werden, den die Betriebsstelle am 1. I. 2000 trug oder, sofern sie vorher bereits aufgelassen wurde, ihrem letzten Namen (natürlich bis auf einige unerklärliche Ausnahmen). Um einen vernünftigen Identifizierer zu erhalten, darf er keine Leerzeichen enthalten und nur ein bestimmtes Maß an Sonderzeichen. Deshalb werden zunächst einmal Leerzeichen durch Bindestriche ersetzt, Umlaute durch die Ersatzschreibweise wie ae statt ä und ss statt ß.
Da Ortsnamen allein häufig nicht ausreichen (man denke an Neustadt), werden noch verschiedene geographische Präzisierungen angehängt, in Deutschland geschieht dies meist in runden Klammern. Dies werden wir nicht tun, sondern stattdessen die Präzisierungen durch einen Schrägstrich abtrennen, um sie unter den übrigen Teilen des Namens als solche zu erkennen. Häufig wurden sie jedoch ohne Grund eingeführt oder der Grund ist durch die Verkleinerung Deutschlands längst entfallen. In diesen Fällen lassen wir die Präzisierungen weg, um einen möglichst kurzen Namen zu erhalten.
Für Block- und Abzweigsstellen, deren Name nur ein Kürzel ist, wie etwa ‚At‘, wird ebenso eine Präzisierung verwendet. Der Schlüsselname lautet dann z.B. ‚At/Halle‘. Wir werden aber nicht ‚Halle-At‘ verwenden. Anders wiederum bei Bahnhofsteilen und anderen untergeordneten Betriebsstellen. Hier hängen wir die Bezeichnung der übergeordneten Betriebsstelle durch einen Bindestrich an.
Beachte im Übrigen, dass der Name mit einem Buchstaben beginnen muss, danach aber durchaus auch Ziffern enthalten darf.
Der Einfachheit halber, nämlich um nicht noch eine weitere Art von Objekten neben Strecken, Trassen und Betriebsstellen einzuführen, verwenden wir einen weiteren Betriebsstellenbegriff als die richtige Eisenbahn. Wir fassen auch Stellwerke und teilweise sogar Weichen als Betriebsstellen auf, bezeichnen sie aber als falsche Betriebsstellen (eigentlich müsste es flashce Betriebsstellen heißen). Für Stellwerke ist das noch nachvollziehbar, aber wieso Weichen? Der Grund liegt darin, dass man, wie oben bereits einmal kurz erwähnt, statt der Kilometerangaben für Abschnitte auch die Schlüsselnamen von Betriebsstellen einsetzen kann. In verschiedenen Fällen ist es sinnvoll, die Abzweigweiche einer Strecke von einer anderen benennen zu können. Dies geschieht dann mittels einer solchen falschen Betriebsstelle.
Die falscheste Betriebsstelle ist der Bezugspunkt, der einfach ein Punkt auf einer Strecke ist, ohne jegliche betriebliche Bedeutung. Beispielsweise gibt es Fälle wo zwei Bahngesellschaften jeweils einen Teil einer Strecke bis zu einer Landesgrenze gebaut haben. In einigen Fällen sind diese Teile sogar eigene Strecken. Wechselt deswegen die Kilometierung einfach so in der Pampa, dann führen wir hierfür einen Bezugspunkt ein. Ein Beispiel ist Meyenburg Landesgrenze.
Zweckmäßigerweise liegen Betriebsstellen direkt an Eisenbahnstrecken. Allerdings weisen sie typischerweise einen gewissen längenmäßigen Umfang auf, so dass es eigentlich nicht möglich ist, ihre Lage an einer Strecke durch einen einzelnen Punkt zu beschreiben. Man tut dies aber trotzdem und bezieht diesen Punkt auf eine bestimmte Stelle. Bei Personenbahnhöfen ist dies etwa die Mitte des Empfangsgebäudes.
Wie bereits in der Einleitung dieses Abschnittes kurz erwähnt, gibt es verschiedene Arten von Betriebsstellen. Auch innerhalb dieser Arten unterscheiden sich die Stellen in verschiedenen Eigenschaften. Dies geben wir durch Rang und Merkmale einer Betriebsstelle wieder. Der Rang entspricht dem Typ, also etwa Bahnhof, Haltepunkt oder Stellwerk. Erfüllt eine Betriebsstelle mehrere Funktionen, kann sie auch zwei oder mehr Ränge besitzen. Ein typisches Beispiel ist es, eine Blockstelle und einen Haltepunkt zu kombinieren.
Merkmale sind Eigenschaften verschiedenster Art, die eine Betriebsstelle besitzen kann oder auch nicht. Diese Eigenschaften können betrieblicher Art sein, etwa ‚unbesetzt‘, verkehrlicher, z.B. ‚ohne Güterverkehr‘ oder technischer, etwa die Bauart eines Stellwerkes. Nicht alle Merkmale sind bei allen Betriebsstellen sinnvoll, wie man bereits am letzten Beispiel der Stellwerksbauart erkennen kann. Sie macht bei einem Haltepunkt natürlich keinen Sinn.
Eine Eisenbahnstrecke als Sache wird von jemandem besessen und ebenso muss jemand den Betrieb auf ihr führen. Dies geschieht normalerweise durch Gesellschaften, die zu diesem Zwecke gegründet wurden. Solche Gesellschaften bezeichnen wir hier als Firmen. Der Begriff Unternehmen wäre zwar besser geeignet, ist aber viel zu lang.
Es spielt keine Rolle, ob es sich bei der Firma tatsächlich um eine solche im handelsrechtlichen Sinne handelt, oder ob wir es mit einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder einem Sondervermögen des Bundes zu tun haben. Wir betrachten das alles als Firmen.
Der Einfachheit halber subsumieren wir auch Staaten und staatliche Stellen unter dem Begriff Firma. Das ist zugegebenermaßen ein wenig arg kreativ erspart uns aber eine weitere Kategorie. Wir brauchen solche ‚Firmen‘, da sie zum Beispiel Bau und Betrieb genehmigen müssen oder Anteilseigner anderer Firmen sind.
Analog zu den Betriebsstellen haben Unternehmen einen Schlüsselnamen. Wir werden hier vornehmlich die übliche Abkürzung verwenden, also etwa `DB' statt `Deutsche-Bundesbahn'.
Große Unternehmungen nehmen üblicherweise eine organisatorische Unterteilung vor. Auch dies wollen wir natürlich abbilden können und haben deswegen Abteilungen eingeführt.
Genauer gesagt, werden einführen. Ihr Konzept wird gegenwärtig ausgearbeitet. In seiner entgültigen Fassung soll es Funktionsbereiche unterscheiden und auch Dienststellen, die nicht Betriebsstellen sind, abbilden können. Ideen und Vorschläge hierzu sind willkommen.
Funktion einer Dienststelle oder Abteilung. Nachfolgend eine Liste. Definitionen entlehnt denen der Deutschen Reichsbahn (Ost)
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Zuletzt geändert am 24. X. 2004. |
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